Zurhove Bedachungen § Steuerbonus für Handwerksleistungen

§ Steuerbonus für Handwerksleistungen

Was wird gefördert?

Handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Privathaushalten unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt.

Neben den Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Arbeitskosten) können in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten berücksichtigt werden.

Wie viel wird gefördert?

Die Arbeitskosten sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer einer Handwerkerrechnung ist bis zu einer Höhe von 6.000 € zu 20 % förderfähig. D.h., dass bis zu 1.200 € von der Steuerzahlung abgezogen werden können.

Was wird nicht gefördert?

Materialkosten oder sonstige in Zusammenhang mit den Handwerkerleistungen gelieferten Waren sowie Arbeitskosten für Anfertigungen in der Werkstatt des Handwerksbetriebes können nicht anerkannt werden.

weitere Informationen:

Finanzministerium NRW
Infos für Steuerzahler:
http://www.fm-nrw.de

Zentralverband des deutschen Handwerks
http://www.zdh.de